Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

Doctor Wash, Thomas Szukalla, Spatzenweg 54, 48282 Emsdetten.

Allen zwischen Doctor Wash, Inh. Thomas Szukalla (im folgenden Doctor Wash) und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) zugrunde:

  • 1 Geltungsbereich der AGB

Für alle abgeschlossenen Verträge gelten diese AGB. Gegenstand dieser Verträge sind z.B. die Neu- und Gebrauchtwagen-aufbereitung, Kfz-Wäsche, Innenreinigung, Lederfärbung und Reparatur, Hochglanzpolitur. Lackveredelungen, Gummipflege, Kratzer- und Dellenreparatur, etc.

1.1) Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen AGB.

1.2) Änderungen der AGB bleiben vorbehalten und werden einen Monat vor Wirksamkeit bekannt gemacht werden.

  • 2 Terminvereinbarungen

2.1) Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen behandelt und als solche anerkannt. Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/Aufbereitung etc. muss der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen. Die Annahme solcher Aufträge steht im Ermessen von Doctor Wash.

  • 3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1) Terminvereinbarungen sind verbindlich, sofern sie nicht mindestens einen Werktag vorher von einer Seite aufgekündigt werden.

3.2) Bei unentschuldigter Nichteinhaltung eines Termins kann Doctor-Wash eine Kostenpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 20,00 € in Rechnung stellen.

  • 4 Reklamationen

4.1) Die vom Doctor Wash durchgeführten Leistungen werden zusammen mit dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur anlässlich dieser Prüfung unmittelbar geltend gemacht werden.  Doctor Wash hat bei berechtigten Reklamationen das Recht zur Nachbesserung.

4.2) Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im Beisein von Doctor Wash schriftlich festzuhalten und fotografisch zu dokumentieren.

4.3) Nach Verbringung des Fahrzeuges vom Firmengelände von  Doctor Wash oder bei Verstoß gegen vorstehende Pflichten des Kunden sind Reklamationen nicht mehr möglich.

  • 5 Haftung und Garantie

5.1) Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn Doctor Wash oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

5.2) Bei Lackschäden, die durch Doctor Wash verursacht werden und die ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen Doctor Wash geltend gemacht werden.

5.3) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Kunde wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche Haftung seitens Doctor Wash ausgeschlossen.

5.4) Eine Haftung für Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z. B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder die durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

5.5) Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt Doctor Wash keinerlei Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum seines Fahrzeuges.

5.6) Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Motorsteuergeräte, Auto-Hi-Fi etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug Doctor Wash zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

5.3) Das Fahrzeug darf bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände sind vorher zu entfernen, diesbezüglich können vom Kunden keine Schadenersatzansprüche gegen Doctor Wash und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

  • 6 Auftragsbestätigung

6.1) Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Kunden und von Doctor Wash sowie dessen Mitarbeitern.

6.2) Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde deren Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Doctor Wash und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.

  • 7 Zahlungsbedingungen

7.1) Die Leistungen von Doctor Wash erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder, nach Vereinbarung, auf Rechnung.

  • 8 Preise I Pauschalpreise

8.1) Die Preise von Doctor Wash sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

8.2) Preisangaben auf Informationsunterlagen und am Telefon dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann, je nach Fahrzeugzustand, stark von den Orientierungspreisen abweichen.

8.3) Bei extremen Verschmutzungen durch z. B. Farben, Tierhaare, Fäkalien etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber sowie über entstehende Mehrkosten in Kenntnis zu setzen.

  • 9 Fahrzeugüberführung

9.1) Doctor Wash bietet die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) als Dienstleistung dem Kunden an. Der Preis für die Überführung ist nicht in der Aufbereitung, Reinigung etc. enthalten und wird vor der Auftragsannahme mit dem Kunden abgesprochen.

9.2) Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von  Mitarbeitern von  Doctor Wash. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieses beinhaltet die Daten des Auftraggebers, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6). Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Kunden.

9.3) Das Fahrzeug des Kunden ist während der Überführung über die Betriebshaftpflichtversicherung von Doctor Wash versichert. Sie beginnt mit Abholung und endet mit der Übergabe.

  • 10 Sonstiges

10.1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Emsdetten. Es gilt deutsches Recht.

10.2) Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die betroffene Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.